In Deutschland unterscheidet man Leichte Sprache von Einfacher Sprache. Man kann sagen, dass die Leichte Sprache eine durch Regeln festglegte Einfache Sprache ist. Diese Regeln behandeln nicht nur den Satzbau, sondern auch die Inhaltsdichte und das Layout. So werden keine Passivsätze gebildet, Konjunktiv, Genitiv und bildhafte Ausdrücke vermieden, die Sätze kurz gehalten, d. h., jeder Satz enthält nur eine Aussage. Außerdem werden Texte übersichtlich gestaltet in lesbar großer Schrifttype; jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile.
Nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind öffentliche Träger verpflichtet, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns von der Praxis Brase gern an.