Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine chronische Erkrankung haben und eine längerfristige logopädische Behandlung benötigen, kann es bei der Ausstellung von Folgeverordnungen teilweise zu Problemen kommen. Der Heilmittelkatalog schreibt genau vor, welche Behandlungen bei welcher Erkrankung von der Krankenkasse auf jeden Fall übernommen werden. Wir als Therapeuten und auch die behandelnden Ärzte sind von den gesetzlichen Krankenkassen dazu angehalten, ökonomisch zu arbeiten, d. h. die vorgeschriebenen Verordnungsmengen genau einzuhalten. Somit muss die Kostenübernahme der Behandlung bei Überschreitung dieser Menge bei manchen Krankenkassen genehmigt werden. Dabei spielt aber auch das jeweilige Budget des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin eine wichtige Rolle. Um hier behandlungssicher zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Langfristgenehmigung beantragt werden. Gern wird das Team der Praxis Brase versuchen, Ihnen bei der Antragsstellung behilflich zu sein.